Sehr geehrter Herr Bürgermeister Groth,
§ 21 (1) der Gemeindehaushaltsverordnung GemHVO sieht eine halbjährliche Berichtspflicht zum Stand des Haushaltsvollzugs vor: „Die Unterrichtung des Gemeinderats über den Stand des Haushaltsvollzugs während des Haushaltsjahres erfolgt vorbehaltlich des Satzes 2 nach den örtlichen Bedürfnissen der Gemeinde. Über das Erreichen der Finanz- und Leistungsziele zum 30. Juni und 31. Dezember soll der Gemeinderat spätestens zwei Monate nach dem jeweiligen Stichtag unterrichtet werden“.
Diese Frist ist bereits für das Haushaltsjahr 2024 bereits seit über zwei Monaten verstrichen. Wir stellen deshalb den Antrag diesen Bericht umgehend nachzuholen: Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz möge zur Verbandsgemeinderatssitzung am 1.10.2024 den aktuellen Stand der Leistungserbringung und Beauftragung sowie die bislang angefallenen Ausgaben und Einnahmen im Jahr 2024 in den verschiedenen Teilhaushalten und Produkten in einem Bericht darstellen. Hierin enthalten sein soll auch der Projektfortschritt der großen Investitionsprojekte. Als ein Muster für die Aufbereitung der Informationen ist das Halbjahrescontrolling des Landkreises Mainz-Bingen aus 2024 beigefügt. Wir bitten um Berücksichtigung unserer Kritikunke und Verbesserungsansätze aus 2023. Begründung: Die Aufstellung des Haushalts 2025 steht bevor. In diesem sind eine Reihe von großen Projekten enthalten. Um den Haushalt möglichst realitätsnah, effizient und ressourcenorientiert aufstellen zu können sowie Projekte realistisch planen zu können,, müssen wir die Leistungsfähigkeit und den Haushaltsvollzug innerhalb eines Jahres kennen. Die Grundlage dafür ist eine Übersicht darüber in welchem Umfang die Planungen für das Jahr 2024 bislang realisiert wurden und welche Mittel dafür verbraucht wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Steichele-Guntrum
Fraktionsvorsitzende